Wann Sie (k)einen Kaminanschluss von Ihrer Gemeinschaft verlangen können
Wenn Ihre Eigentümergemeinschaft den Abriss von Bauteilen, wie einer Mauer oder eines Kaminzugs beschließen will, handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Das Amtsgericht Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, wann Sie gegen einen solchen Beschluss...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare