Massive Beleidigung eines Mitbewohners rechtfertigt fristlose Kündigung ohne Abmahnung
Eine schwere Beleidigung eines anderen Hausbewohners durch einen Mieter stellt eine erhebliche Störung des Hausfriedens dar; und rechtfertigt eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung. Dies stellte das Amtsgericht Neuruppin im April 2019 in einem Urteil klar. Dieser Grundsatz gilt...
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