Markiert: Abrechnung

Altforderungen sind schädlich für eine Betriebskostenabrechnung, eine unwirtschaftliche Heizungsanlage nicht

Altforderungen aus Vorjahren dürfen nicht in einer aktuellen Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden; die Abrechnung wird dadurch rechtswidrig und unwirksam. Dagegen ist es unschädlich, wenn eine Betriebskostenabrechnung durch eine unwirtschaftliche Heizungsanlage verursachte erhöhte Heizkosten enthält. So entschied das Amtsgericht Offenbach...

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Vermietete Eigentumswohnung: Mieter zahlt keine Verwaltungskosten!

Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, wissen Sie, dass Sie normalerweise jährlich über die Betriebskosten abzurechnen haben. Sicher ist Ihnen auch bekannt, dass Sie bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung für Ihren Mieter nicht alle Positionen Ihrer Jahresabrechnung berücksichtigen...

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