Markiert: Abrechnungszeitraum

Altforderungen sind schädlich für eine Betriebskostenabrechnung, eine unwirtschaftliche Heizungsanlage nicht

Altforderungen aus Vorjahren dürfen nicht in einer aktuellen Betriebskostenabrechnung aufgeführt werden; die Abrechnung wird dadurch rechtswidrig und unwirksam. Dagegen ist es unschädlich, wenn eine Betriebskostenabrechnung durch eine unwirtschaftliche Heizungsanlage verursachte erhöhte Heizkosten enthält. So entschied das Amtsgericht Offenbach...

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