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Verpflichtung eines Mieters zu Beheizung und Lüftung richtet sich nach den tatsächlichen Wohnverhältnissen

Dass die Verpflichtung eines Mieters zu Beheizung und Lüftung seiner Mietwohnung sich nach den tatsächlichen Wohnverhältnissen richtet, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) Anfang Dezember 2018 klar. Es gibt somit keine generellen Kriterien, welche das Wohn- und Lüftungsverhalten eines Mieters...

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