Nicht gelöschte Grundschuld: Oft ein erhebliches Bremsklötzchen beim Immobilienverkauf
Die Eintragung einer Grundschuld ist oft mit drei- bis vierstelligen Gebühren verbunden. Daher, lautet eine häufig ausgesprochene Empfehlung: „Lassen Sie die Grundschuld doch einfach stehen. Dann können Sie sie problemlos später wieder für ein neues Darlehen nutzen –...
Weiterlesen ⇢.
Neueste Kommentare