Betriebskostenabrechnung ist ohne Umlageschlüssel unwirksam
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn sie den Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Sie muss eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner Vorauszahlungen enthalten....
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