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Kein Anspruch auf Parabolantenne, wenn Breitbandkabelanschluss oder Internetfernsehen möglich sind

Als Vermieter müssen Sie einem ausländischen Mieter keine Parabolantenne genehmigen, wenn in Ihren Mieträumlichkeiten Breitbandkabelanschluss oder Internetfernsehen möglich ist. Denn das grundgesetzlich geschützte Informationsbedürfnis eines Mieters ist dann ausreichend bedient, wenn ein ausreichender Zugang zu Fernseh- und Rundfunkprogrammen...

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