Keine eigenmächtige Entfernung einer rechtswidrigen baulichen Veränderung
Haben auch in Ihrer Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümer schon bauliche Veränderungen ohne vorhergehende gemeinschaftliche Beschlussfassung vorgenommen? Vielleicht hatten Sie dann auch den dringenden Wunsch, diese umgehend zu beseitigen. Doch: So nachvollziehbar Ihr Wunsch nach der Beseitigung der unzulässigen baulichen Veränderung...
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