Kein Mangel durch Baustelle, wenn der Geschäftseingang frei zugänglich ist
Wenn in der Nähe eines Geschäftslokals eine Baustelle eingerichtet wurde, liegt nicht unbedingt ein Mangel vor. Auch wenn Kundschaft ausbleibt, liegt dann kein Mangel vor, wenn der Zugang zum Geschäft frei zugänglich ist. Dies stellte das Landgericht Hamburg...
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