Mieterhöhungsverlangen kann im Gerichtsverfahren nicht nachgeholt werden
Wenn einem Mieter kein Mieterhöhungsverlangen zugegangen ist, greift das in § 558b Abs. 3 Satz 1 BGB geregelte Nachhol- bzw. Mängelbehebungsrecht zu Gunsten eines Vermieters nicht. Nicht eingehaltene Formalien können dann nicht gemäß § 558a BGB im Gerichtsverfahren...
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