Kappungsgrenze richtet sich immer nach der ungeminderten Miete
Wenn Sie als Vermieter die Miete in einem bestehenden Mietverhältnis erhöhen wollen, ist die grundsätzlich zulässige Mieterhöhung um 20% in einigen Landesteilen auf 15% für einen Zeitraum von 3 Jahren begrenzt. Berechnungsgrundlage ist immer die vereinbarte Kaltmiete. Mietminderungen...
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