Einführung von Vertragsstrafen durch Mehrheitsbeschluss? Das geht nicht!
Bestimmt gibt es auch in Ihrer Eigentümergemeinschaft Wohnungseigentümer, die ihre Eigentumswohnung vermieten. Vielleicht haben Sie ja auch schon manchmal den Wunsch verspürt, bei der Auswahl der Mieter ein Wörtchen mitreden zu können, schließlich möchten Sie ja keine Rabauken...
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