Eindeutige Vertreterklausel der Wohnungseigentümer: Entgegenstehende Verwalter Bevollmächtigung möglich
Wenn in einer Teilungserklärung eine eindeutige Vertreterklausel enthalten ist, nach der ein Wohnungseigentümer sich nur durch einen Ehepartner, Familienangehörige oder einen anderen Wohnungseigentümer, nicht aber durch den Verwalter vertreten lassen darf, ist dies unabänderlich. Dies stellte das Landgericht...
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