Bei Zahlung innerhalb der Schonfrist gem. § 569 BGB wird fristlose Kündigung unwirksam
Dass ein Mieter durch Zahlung rückständiger Miete innerhalb der Schonfrist gem. § 569 Abs. 3 BGB die Wirkungslosigkeit einer fristlosen Kündigung herbeiführen kann stellte das Amtsgericht Hamburg-Blankenese im Februar 2019 klar. Das Gericht wies darauf hin, das mangels...
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