Kosten eines Bewachungsdienstes können nicht immer auf Mieter umgelegt werden
Dass die Kosten eines 24-Stunden-Bewachungsdienstes als Betriebskosten nach § 556 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 2 Nr. 17 BetrkVO auf Wohnraummieter umgelegt werden können, stellte das Landgericht München I im April 2019 klar. Allerdings sind die Umstände...
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