Kündigung von öffentlich geförderten Mieträumen muss dem WoBindG entsprechen
Eine Kündigung öffentlich geförderten Wohnraums darf dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) nicht widersprechen. Der Eigentümer solcher vermieteten Räumlichkeiten muss mit der Kündigungserklärung eine Erklärung der zuständigen Behörde vorlegen, dass die Kündigung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen vereinbar ist. Nur dann...
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