Markiert: Eigentümversammlung

Wer in Eigentümerversammlung schweigt, darf Beschluss nicht anfechten ...

Wer in Eigentümerversammlung schweigt, darf Beschluss nicht anfechten …

Das stellte das Amtsgericht Wismar im Mai 2017 klar. Dem Rechtsstreit lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte in einer Eigentümerversammlung mehrere Beschlüsse mehrheitlich verabschiedet. Einige der Beschlüsse wurden dann innerhalb der Anfechtungsfrist von einem Wohnungseigentümer angefochten....

Weiterlesen ⇢.