Mieterhöhung: Bei Ablauf der Überlegungsfrist ist keine weitere Mahnung erforderlich
Ein Mieter gerät nach einem Mieterhöhungsverlangen bei Ablauf der Überlegungsfrist gemäß § 558b Abs. 2 Satz 1 BGB ohne Weiteres in Verzug mit der Abgabe der Erhöhungserklärung. Eine Mahnung des Vermieters ist nicht erforderlich. Der Fall Ein Vermieter...
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