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Für Mieter mit eigenem Stromzähler haftet der Vermieter nicht

Wenn für einen Mieter ein eigener Stromzähler existiert, haften Sie als Vermieter nicht für offene Stromrechnungen. Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte dies im November 2019 klar. Befindet sich in einer Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus ein separater Stromzähler, ist in...

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