Kein Stimmrecht bei der Geltendmachung von Wohngeldrückständen
Bestehen in Ihrer Gemeinschaft Wohngeldrückstände sollten Sie diese so schnell wie möglich gerichtlich geltend machen. Für diese gerichtliche Geltendmachung ist natürlich ein Beschluss Ihrer Gemeinschaft erforderlich. Doch welche Rolle spielt der betroffene Eigentümer bei der Beschlussfassung? Keine –...
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