„Mietpreisbremse“ ist mangels Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anzuwenden
Hält ein Gericht die als „Mietpreisbremse“ bezeichnete Gesetzgebung nicht für verfassungswidrig, ist dieses Recht weiterhin anzuwenden. Ein Aussetzen des Gerichtsverfahrens ist nicht möglich, stellte das Landgericht Berlin im April 2019 klar. Der Fall Ein Vermieter und sein Mieter...
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