Mieterhöhung: Nur ein Viertel der Fläche von Balkonen ist anzurechnen
Um eine höhere ortsübliche Vergleichsmiete fordern zu können, müssen Sie als Vermieter die Wohnfläche, die Sie Ihrem Mieterhöhungsverlangen zu Grunde legen, entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFlV) bestimmen. Nach § 4 Nr. 4 der WoFlV ist eine Balkonfläche im Regelfall...
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