Doppelte Haushaltsführung: 1.000-€-Grenze gilt nicht für Einrichtung
Wer beruflich bedingt eine Zweitwohnung unterhält, kann Miete und Nebenkosten sowie auch die Anschaffungskosten notwendiger Einrichtungsgegenstände als Werbungskosten absetzen. Allerdings gilt seit 2014 eine Deckelung, die sich auf maximal 1.000 € pro Monat beläuft. Ein Steuerpflichtiger allerdings vertrat...
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