Markiert: Hausverwalter

Wohnungseigentümer können Ausgleich vorgestreckter Betriebskosten fordern

Sie als Wohnungseigentümer können von anderen Mitgliedern Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft Erstattung verlangen, sobald Sie Betriebskosten vorgestreckt haben. Das entschied das Landgericht Dortmund im Februar 2017. Eine kleine Wohnungseigentümergemeinschaft wurde nicht durch einen Hausverwalter verwaltet. Deshalb hatte ein Mitglied der...

Weiterlesen ⇢.