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Betriebskosten: Nicht alle Tätigkeiten eines Hauswarts sind umlagefähig

Dass nicht alle Tätigkeiten eines Hauswarts in einer Betriebskostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden können stellte das Amtsgericht Münster im April 2018 klar. Wartungs- und Reparaturarbeiten sowie Verwaltungstätigkeiten eines Hauswarts sind solche nicht umlagefähige Kosten. Ebenfalls nicht umlagefähig sind...

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