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Urteil: Instandhaltungsrücklage ist keine freie Liquiditätshilfe

Die Instandhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht für die Zwischenfinanzierung von Liquiditätsengpässen missbraucht werden. Das stellte das Landgericht München I im Juli 2016 klar. Ein Beschluss wonach ein Verwalter zur Zwischenfinanzierung bei finanziellen Engpässen, auf die Instandhaltungsrücklage zurückgreifen darf,...

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