Markiert: Kappungsgrenze

Mieterhöhungen können ausgeschlossen werden

Gemäß § 557 Abs. 3 BGB können Mieterhöhungen nur von Ihnen als Vermieter verlangt werden, wenn eine Erhöhung der Miete nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen wurde. Vereinbarungen, die Ihr Recht als Vermieter zu Mieterhöhungen einschränken, sind demnach nicht rechtswidrig....

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