Vermietete Eigentumswohnung – wann Sie die Betriebskosten verspätet abrechnen können
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, müssen Sie einmal im Jahr über die Betriebskosten abrechnen. Wichtig ist hierbei, dass Sie die Abrechnungsfrist einhalten, Ihrem Mieter die Betriebskostenabrechnung also innerhalb von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungsjahres zukommen lassen....
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