Verbot der die Kontaktaufnahme mit Mietern ist nicht beschließbar
Das ist in Wohnungseigentumsanlagen keine Seltenheit: Sie stellen einen Schaden an Ihrem Sondereigentum oder am Gemeinschaftseigentum fest und vermuten dessen Ursache im Sondereigentum eines anderen Eigentümers. Am einfachsten ist es dann die Schadenursache vor Ort, also in der...
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