Kündigung wegen Mietrückstand nur bei erheblichem Rückstand möglich
Ein Vermieter kann nur dann gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB kündigen wenn sein Mieter an zwei aufeinander folgenden Terminen mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Allerdings muss ein erheblicher Rückstand...
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