Amtsgerichte sind immer zuständig, auch wenn Wohnraummietverhältnis streitig ist
Für die Zuständigkeit der Amtsgerichte für Wohnraummietsachen ist es ausreichend, dass zwischen den Parteien eine Streitigkeit über den Bestand eines Wohnraummietverhältnisses besteht. Die Zuständigkeit der Amtsgerichte wird deshalb auch begründet, wenn der Mieter das Bestehen eines Wohnraummietverhältnisses entgegen...
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