Baulärm und -schmutz in benachbarten Mietwohnungen sind ein Mietmangel
Baulärm und -schmutz durch Bauarbeiten in benachbarten Mietwohnungen sind ein Mietmangel. Allerdings mindern geringfügige optische Beeinträchtigungen, wie ein Wasserfleck an der Decke, die Gebrauchstauglichkeit nicht und sind somit kein Mangel. Dies stellte das Amtsgericht Charlottenburg im Dezember 2019...
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