Fütterungsverbot in der Hausordnung gilt für alle Wohnungseigentümer
Ein Fütterungsverbot von Tauben und Möwen in der Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft gilt für alle Wohnungseigentümer. Das bestätigte das Amtsgericht München im September 2015. In der Hausordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft war geregelt, dass Füttern von Tauben und Möwen auf dem...
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