Mieter muss umfassende Auskunft über Untermieter geben
Da ein Vermieter in der Lage sein muss, die Gründe für die Erlaubnis einer Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 S. 2 BGB zu prüfen, muss der hierum ersuchende Mieter grundsätzlich nicht nur den Namen des potenziellen Untermieters,...
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