Mieterumlage ist bei öffentlich zugänglichen Flächen nicht rechtens
Haben Sie Ihre Eigentumswohnung vermietet, müssen Sie einmal im Jahr über die Betriebskosten abrechnen. In dieser Abrechnung legen Sie alle Kosten um, die dem laufenden Betrieb der Wohnanlage dienen. Normalerweise gehören auch die Kosten der üblichen und regelmäßig...
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