Markiert: Persönlichkeitsrecht

Vermieter darf Mieterin mit „Fräulein“ ansprechen

In der heutigen Zeit ist es zwar unhöflich eine junge erwachsene Frau als „Fräulein“ anzusprechen; es ist aber nicht rechtswidrig. Dies stellte das Amtsgericht Frankfurt a. M. im Juni 2019 klar. Eine entsprechende Unterlassungsklage einer Mieterin gegen ihren...

Weiterlesen ⇢.