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Schimmelgefahr berechtigt nicht zur Mietminderung

Die Gefahr von Schimmelbildung in einer Mietwohnung mit nicht mehr zeitgemäßer Bausubstanz, stellt keinen Mietmangel dar, der zu einer Mietminderung berechtigt. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) im Dezember 2018 klar. Der Fall Ein Mieter und sein Vermieter stritten...

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