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München: Mieterhöhung kann nicht mit dem „MietpreisCheck” von immobilienscout24 begründet werden

Der „MietpreisCheck“ des Internetportals www.immobilienscout24.de ist keine Mietdatenbank i.S.v. §§ 558a Abs. 2 Nr. 2, 558eBGB. Deshalb ist eine Begründung einer Mieterhöhung mit dem „MietpreisCheck“ von immobilienscout24 unzulässig stellte das Amtsgericht München im März 2018 klar. Ein Vermieter...

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