Miete für Rauchmelder kann nicht auf Mieter umgelegt werden
Mietkosten für Rauchmelder können nicht als Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden, weil diese Kosten an die Stelle des Kaufpreises für die gemieteten Rauchmelder treten. Dies stellte das Amtsgericht Leonberg im Mai 2019 klar. Der Fall Ein Vermieter und...
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