Markiert: Sondernutzung

Eigentümer ist für den Estrich verantwortlich – Gemeinschaft kann nicht beschließen

Normalerweise – das wissen Sie ja – werden Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum mehrheitlich beschlossen und die Kosten nach Miteigentumsanteilen auf alle Eigentümer verteilt. Das gilt aber nicht, wenn Ihre Teilungserklärung eine andere Regelung enthält. Sieht die Teilungserklärung vor, dass...

Weiterlesen ⇢.

Abweichungen von der gesetzlichen Kostentragung: Nur klare Regelungen sind wirksam

Bestimmt wissen Sie, dass die Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums in Ihrer Eigentümergemeinschaft nach Miteigentumsanteilen verteilt werden. Von dieser durch das Wohnungseigentumsgesetz vorgegebenen Kostenverteilung sind jedoch Abweichungen möglich. Vor allem kann Ihre Gemeinschaftsordnung eine andere als die durch das...

Weiterlesen ⇢.