Barrierefreier Umbau des Gartens ist nicht steuerlich absetzbar
Wenn Sie Ihre Eigentumswohnung barrierefrei umbauen, können Sie die dafür aufgewendeten als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt zumindest dann, wenn der Umbau zwangsläufig ist und nicht anderweitig, etwa von der Pflegekassem bezahlt wird. Doch Vorsicht:...
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