Unerlaubte Haltung von Waranen und Chamäleons rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Wenn ein Mieter in seiner Mietwohnung unerlaubt Warane und Chamäleons hält und züchtet, berechtigt dies den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Denn die Haltung exotischer Tiere, die auf andere Hausbewohner abstoßend wirken können oder gefährlich sind, entspricht nicht...
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