Unpünktliche Zahlung von Miete und Mietanteilen rechtfertigt fristlose Kündigung
Dass einem Mieter fristlos gekündigt werden kann, wenn er auch nur die Miete unpünktlich zahlt, stellte das Amtsgericht Dresden im Dezember 2018 klar. Es ist dabei nicht danach zu differenzieren, ob Grundmiete, Betriebskosten oder sonstige Anteile der Miete...
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