Offenbare Unrichtigkeit? Dann darf Finanzamt den Steuerbescheid jederzeit korrigieren
Wenn das Finanzamt sich zu Ihren Gunsten irrt, sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Denn eine Korrektur ist möglich – auch wenn der betreffende Steuerbescheid längst bestandskräftig geworden ist. Das geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln...
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