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Oberirdisches Telekommunikations-Multifunktionsgehäuse auf WEG Grundstück ist keine unzumutbare Beeinträchtigun

Oberirdisches Telekommunikations-Multifunktionsgehäuse auf WEG Grundstück ist keine unzumutbare Beeinträchtigung

Ein Multifunktionsgehäuse für Telekommunikation auf einem WEG Grundstück, stellt keine unzumutbare Beeinträchtigung dar. Das entschied das Amtsgericht Erkelenz im Januar 2017. Eine Wohnungseigentümerin hatte gegen die Aufstellung eines Multifunktionsgehäuses auf dem WEG Grundstück Klage eingereicht. Ein dort früher an...

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