Markiert: Urkundenfälschung

Unpünktliche Mietzahlung und Urkundenfälschung rechtfertigen keine fristlose Kündigung

Dass unpünktliche Mietzahlung und Urkundenfälschung eines Mieters nicht immer eine fristlose Kündigung rechtfertigen, stellte das Landgericht Berlin im September 2018 klar. Unpünktliche Mietzahlungen und die Verwendung eines gefälschten Dokuments stellen zwar eine Pflichtverletzung eines Mieters dar. Je länger...

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