Verwaltungsbeirat kann die Eigentümerversammlung einberufen – muss es aber nicht
Die Eigentümerversammlung Ihrer Gemeinschaft wird normalerweise durch Ihren Verwalter einberufen. Weigert er sich pflichtwidrig dies zu tun oder gibt es in Ihrer Gemeinschaft keinen Verwalter, können Sie froh sein, wenn ein Verwaltungsbeirat existiert. Denn im Gegensatz zu Ihnen...
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