Wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Mieters schließen Kündigung wegen Mietrückstand nicht aus
Befindet sich ein Mieter über einen längeren Zeitraum schuldhaft in Zahlungsverzug mit der Miete verletzt er erheblich seine Vertragspflichten und der Vermieter ist zur fristgerechten Kündigung berechtigt. Wirtschaftliche Schwierigkeiten entlasten einen zahlungssäumigen Mieter nicht, stellte das Landgericht Berlin...
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