Kosten des Betriebs einer Heizungsanlage müssen zu 70% nach Verbrauch verteilt werden
Ein Mieter kann gemäß § 7 Abs. 1 HeizkostenV verlangen, dass die Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage zu 70% nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer verteilt werden. Der Mieter kann nicht vom Vermieter darauf verwiesen werden vom...
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